Die Androhung deckt sich beinahe wörtlich mit der Androhung in der Verfügung vom 24. Mai 2022 mit der Ausnahme, dass letztere "vorsorglich sofort" erfolgte, während der Entscheid vom 25. August 2022 das Verfahren abschloss. Aus den Erwägungen zum Entscheid vom 25. August 2022 geht nicht hervor, dass die Vorinstanz damit für zusätzliche Besuchswochenenden eine Ordnungsbusse androhen wollte – vielmehr ist davon auszugehen, dass sie damit lediglich die zunächst mit Verfügung vom 24. Mai 2022 nur vorsorglich erfolgte Androhung nun definitiv bestätigte. Die Androhung der Ordnungsbusse betraf somit nach wie vor die (wenn auch schon vergangenen) Wochenenden vom 27.-29. Mai 2022,