2. Es sei die Beschwerde vom 30.09.2022 des Beschwerdeführers abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. - 11 - 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers (zzgl. MwSt)." 4.5. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2022 wies der Instruktionsrichter unter anderem das Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme betreffend die Vollstreckung des Besuchsrechts vom 21. bis 23. Oktober 2022 ab. 4.6. Mit Beschwerdeantwort vom 31. Oktober 2022 beantragte der Kläger: