1.6. Am 24. Mai 2022 verfügte die Gerichtspräsidentin unter anderem: "1. Die Sistierung im vorliegenden Verfahren wird per sofort aufgehoben. [2.] 3. Das Gesuch um vorsorglich sofortige Anweisung der Regionalpolizei Lenzburg, die Kinder C., geb. tt.mm.2011, und D., geb. tt.mm.2014, dem Gesuchsteller am Freitag, 27.05.2022 um 18 Uhr, am Freitag, 10.06.2022 um 18 Uhr, und am Freitag, 24.06.2022 um 18 Uhr zuzuführen, wird abgewiesen.