1.4. Mit Verfügung vom 28. April 2021 sistierte die Gerichtspräsidentin das Verfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau im Verfahren ZSU.2021.56. 1.5. Am 20. Mai 2022 erneuerte der Kläger sein Vollstreckungsgesuch mit folgenden Anträgen: