2. Die Regionalpolizei Lenzburg sei anzuweisen, die gemeinsamen Kinder, C., geb. tt.mm.2011, und D., geb. tt.mm.2014, dem Gesuchsteller umgehend zuzuführen, sofern das Besuchsrecht nicht entsprechend Ziffer 1 des vorliegenden Begehrens, eventualiter entsprechend den Anordnungen des Gerichts vollzogen wird. 3. Dem Gesuchsteller sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MwSt., zulasten der Gesuchgegnerin. […]