4. Es sei mir die unentgeltliche Rechtspflege zu erteilen und ein unentgeltlicher Anwalt einzusetzen. 5. Es sei mir eine Parteientschädigung von mindestens Fr. 6'000.00 + eine Genugtuung von mindestens Fr. 110'000.00 zuzusprechen. 6. Es sei mir eine Ergänzungsfrist bis mindestens 6. Oktober 2022 zu gewähren." 3.2. Auf die Zustellung der Beschwerde an die Klägerin zur Erstattung einer Beschwerdeantwort wurde verzichtet. -4-