" 1. Der Betroffene wird verpflichtet, die vorgemerkten Prozesskosten von Fr. 6'377.85 in monatlichen Raten von Fr. 100.00 jeweils auf Monatsende nachzuzahlen. Die erste Rate wird per 30. September 2022 fällig. 2. Bei Verzug von mehr als einem Monat bei einer Ratenzahlung wird die gesamte Forderung in der Höhe von Fr. 6'377.85 sofort fällig. 3. Die Zahlung hat an die Zentrale Inkassostelle der Gerichte, Aarau, zu erfolgen, von welcher Stelle ein entsprechender Einzahlungsschein zugestellt wird.