6.5. Zusammenfassend ist von einem familienrechtlichen Existenzminimum des Beklagten von Fr. 2'804.00 auszugehen (Grundbetrag Fr. 1'100.00; Wohnkosten inkl. Nebenkosten nach Abzug Wohnkostenanteil Sohn D. Fr. 374.00; KVG Fr. 267.00; Arbeitsweg Fr. 460.00; auswärtige Verpflegung Fr. 220.00; Gesundheitskosten Fr. 83.00; Steuern Fr. 300.00).