Ein hypothetisches Einkommen für ein 100 %-Pensum dürfe ihr nicht angerechnet werden. Sie sei psychisch angeschlagen, absolviere nebst ihrer Erwerbstätigkeit eine Ausbildung als Sprachkursleiterin, und dazu komme, dass ihr Arbeitspensum als Klassenassistenz "auf dem Papier offenbar weitaus tiefer liegt als dass sie dies effektiv leistet", -7-