Ihre Tätigkeit (15 %) als Primarlehrerin sei weggefallen; sie habe - wie in erster Instanz ausgeführt - diese Stelle nur antreten können, weil keine andere geeignete Lehrperson mit entsprechender Ausbildung habe gefunden werden können. Nun habe sich dies geändert. Sie habe bei der Vergabe der Stelle nicht mehr berücksichtigt werden können, da andere Bewerbungen mit entsprechenden Qualifikationen eingegangen seien und diesen Vorzug gegeben worden sei. Ein hypothetisches Einkommen für ein 100 %-Pensum dürfe ihr nicht angerechnet werden.