7.5.3 und Erw. 7.8]). Zudem -6- wurde der Beklagte verpflichtet, sich gegenüber der Klägerin halbjährlich per 31.01. und per 31.07. über einen allfälligen Leistungslohn bzw. eine allfällige Bonuszahlung auszuweisen und ihr 2/5 davon zu überweisen (Urteil, Erw. 7).