5.5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, ½ eines seit 24. September 2021 allfällig erhaltenen Leistungslohnes bzw. einer allfälligen Bonuszahlung jeweils halbjährlich per 31.01. und per 31.07. der Gesuchstellerin zu überweisen. […]." Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung "im Sinne des vorgenannten Rechtsbegehrens" an die Vorinstanz zurückzuweisen. -4- 3.2. Mit Berufungsantwort vom 30. September 2022 beantragt der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Berufung. Zudem stellt er den prozessualen Antrag um Anhörung des gemeinsamen Sohnes der Parteien D..