5.5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, 2/5 eines allfällig erhaltenen Leistungslohns bzw. einer allfälligen Bonuszahlung jeweils halbjährlich per 31.01. und per 31.07 der Gesuchstellerin zu überweisen. Er hat sich jeweils per 31.01. und 31.07. eines jeden Jahres über allfällige erhaltene Zahlungen gegenüber der Gesuchstellerin unaufgefordert auszuweisen. 6. Es wird per 30.09.2021 die Gütertrennung angeordnet. […]"