Die Frage, ob er die "Sanktionsverfügung der UNIA" bereits bekommen habe, weil er sich nicht weiter um Stellen bemühe, sondern sich auf seine jetzige Stelle konzentriert habe, antwortete der Beklagte: "Nein. Sie sagten mir einfach, dass ich eine Stelle finden müsse" (act. 97 ff.). - 12 -