Die Frage des vorinstanzlichen Richters, ob er die Anstellung als X bei der U. GmbH wieder als Zwischenverdienst angeben werde, damit er Ausgleichszahlungen erhalte, quittierte der Beklagte in der Parteibefragung mit: "Nein, ich bin dort nicht mehr gemeldet". Es sei ihm beim RAV gesagt worden, dass er "gelöscht" und nichts mehr erhalten werde, sobald er einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Er habe nicht freiwillig verzichtet. Er sei vom RAV dazu verpflichtet worden, diesen Job anzunehmen; es habe ihm gesagt, dass ihm diese Stelle finanziell zumutbar sei.