Es gehe nicht darum, ob sie bereits vor Ablauf der Berufungsfrist im Eheschutzverfahren von der neuen Stelle gewusst habe, sondern darum, dass sie nicht gewusst habe, dass der Beklagte wesentlich mehr verdiene. Er habe sie "durch geschickte Manipulation und Unterdrückung der Tatsachen" im Glauben gelassen, er verdiene nicht wesentlich mehr als gemäss Eheschutzentscheid. Entgegen dem Vermerk auf Klageantwortbeilage 9 (E-Mail-Verkehr der Rechtsanwälte der Parteien am 31. Mai 2019) habe er ihr nie Lohnunterlagen vorgelegt.