Der Beklagte habe sie erst nach Eröffnung des Eheschutzentscheids im Dispositiv über den am 10. Oktober 2018 abgeschlossenen Arbeitsvertrag orientiert. Auch danach habe er ihr nicht gesagt, dass er netto Fr. 6'068.35 verdienen werde, sondern er habe sie mit der Bemerkung gefoppt, dass er bald mehr als das Doppelte verdienen werde und sie mit den Kindern zum Sozialamt gehen müsse. Es liege auf der Hand, dass sie dies "nicht für bare Münze nehmen konnte". Es gehe nicht darum, ob sie bereits vor Ablauf der Berufungsfrist im Eheschutzverfahren von der neuen Stelle gewusst habe, sondern darum, dass sie nicht gewusst habe, dass der Beklagte wesentlich mehr verdiene.