2. 2.1. Mit Eingabe vom 25. Juli 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 6. April 2022 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 22. August 2022: " 1. Über B., geboren am tt.mm.jjjj, von R., X-Strasse, Q., Inhaber der seit dem tt.mm.jjjj im HR eingetragenen Einzelfirma "C." X-Strasse, Q. wird mit Wirkung ab 22. August 2022, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.