" Die Zedentin und/oder die H. AG beauftragt bzw. beauftragte den Zessionar mit diversen (Anwalts-)mandaten. Als Sicherheit zur Begleichung der damit verbundenen bestehenden und auch künftigen Forderungen schliessen die Parteien folgende Vereinbarung: 1. Zur Deckung sämtlicher Forderungen des von der Zedentin beauftragten Zessionaren dieser gegenüber aus sämtlichen bestehenden und aus sämtlichen künftigen Mandaten, tritt die Zedentin dem Zessionaren ihre Ansprüche gegenüber der B. AG (nachfolgend "Ansprüche") im Umfang von Fr. 200'000.- zahlungshalber ab. 2. - 10. (…)"