3.6. Die Beklagte reichte am 21. November 2022 eine weitere Stellungnahme ein. 3.7. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2022 liess sich der Kläger erneut vernehmen. 3.8. Die Beklagte nahm mit Eingabe vom 14. Dezember 2022 abermals Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: