2.5. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erkannte am 10. August 2022: " 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 2. Dezember 2021; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 15. Februar 2022) für den Betrag von CHF 180'693.15 nebst Zins zu 5 % seit 20. Juli 2021 provisorische Rechtsöffnung erteilt.