Wie der Rechtsvertreter des Gesuchstellers selbst festhält, stellt der Kanton Aargau für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein Formular zur Verfügung. Auf dem durch ihn am 16. Juli 2022 eingereichten Formular ist unter Ziffer 11 "Beilagen" ausdrücklich festgehalten, dass bei geltend gemachten Auslagen (Mietzinse, Alimente, Steuern, etc.) sowohl deren Bestand (z.B. mit Verträgen, Rechnungen) als auch deren regelmässige Bezahlung (mittels Quittungen) nachzuweisen ist (Beilage 1 zum Gesuch um unentgeltliche -7-