3.2. 3.2.1. Wie der Gesuchsteller zu Recht festhält, geht aus dem Entscheid des Präsidiums des Familiengerichts des Bezirksgerichts Baden SF.2020.153 vom 6. Juli 2021 hervor, dass er seiner Ehefrau monatliche Unterhaltsbeiträge in Höhe von Fr. 1'290.00 (bzw. Fr. 950.00 ab Auszug aus der ehelichen Wohnung) schuldet und berechtigt ist, diese direkt der Verwaltung als Miete zu überweisen (Beilage 7 zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 16. Juli 2022, S. 3). Allerdings hat er es versäumt, Nachweise einzureichen, aus denen hervorgeht, dass er dieser Unterhaltspflicht tatsächlich nachgekommen ist.