Die Unterhaltsberechtigte erziele ein Einkommen von Fr. 1'132.00, was weniger sei als die Miete. Es sei gerichtsnotorisch, dass Vermieter Wohnungen rasch kündigten, wenn Mieter in Zahlungsverzug gerieten. Aus den Beweisen ergebe sich, dass die Unterhaltsbeiträge -4-