2.2. Der Gesuchsteller brachte beschwerdeweise dagegen vor, er sei zwar von seiner Ehefrau getrennt, lebe allerdings in einer Wohngemeinschaft mit ihr. Der Gesuchsteller schulde ihr Unterhaltsbeiträge, müsse dafür aber keine Miete zahlen. Als Beweis habe er den entsprechenden Eheschutzentscheid eingereicht. Daraus lasse sich entnehmen, dass er bis zu seinem Auszug monatliche Unterhaltsbeiträge von Fr. 1'290.00 und danach von Fr. 950.00 zahlen müsse. Zudem sei der Gesuchsteller berechtigt, diese direkt an die Vermieterin zu bezahlen. Die Unterhaltsberechtigte erziele ein Einkommen von Fr. 1'132.00, was weniger sei als die Miete.