1. A. (nachfolgend: Gesuchsteller) stellte mit Eingabe vom 16. Juli 2022 beim Bezirksgericht Zurzach im Rahmen des arbeitsrechtlichen Verfahrens gegen B. (nachfolgend: Beklagter) das nachfolgende Rechtsbegehren: " Daniel Bohren, Rechtsanwalt, […], als unentgeltlicher Rechtsbeistand des Gesuchstellers einzusetzen. Der Entscheid sei vor der Notwendigkeit von weiteren nennenswerten Prozesshandlungen des Klägers zu fällen." 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Zurzach wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 28. Juli 2022 ab.