So zeigt die Klägerin weder auf noch ist ersichtlich, inwiefern es sich etwa bei den Inhalten "Mail Signatur, Mailumleitung, Zahlungsformatierungen, Grundsätze" des Moduls 1 nicht zumindest teilweise um betriebsinterne Abläufe gehandelt haben soll. Namentlich Vorgaben zu Mailsignaturen und Mailumleitungen sind typischerweise auf betriebsinterne Abläufe gerichtet, deren Kenntnisse keinen Nutzen für andere Arbeitsstellen, welche über die übliche Arbeitserfahrung, die mit jeder neuen Arbeitsstelle verbunden sind, hinausgehen.