Weiter verkenne die Vorinstanz, dass die GMP-Standards innerhalb der Chemiebranche im Pharmasektor allgemein anerkannte und von den Aufsichtsbehörden vorausgesetzte Standards darstellten. Chemiker, welche in diesem streng regulierten Umfeld eingesetzt werden könnten, seien auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt, würden gut bezahlt und müssten bedeutend mehr Wissen mit sich bringen, als dies bei der Herstellung von nicht am Menschen angewandter Chemie der Fall sei. Die dem Beklagten beige- -8-