Wäre dem nicht so, hätte ihn die Klägerin wohl nicht als Produktionsassistent und dazu noch in leitender Position angestellt. Andererseits sei auch hier festzuhalten, dass dem Beklagten kein Diplom bzw. keine Ausbildungsbestätigung ausgestellt worden sei, welche sein zusätzlich erworbenes Wissen ausweisen würde und künftigen Arbeitgebern vorgelegt werden könnte.