- Erfolgt die Kündigung im ersten (1.) Dienstjahr, so hat der Mitarbeitende die Weiterbildungskosten des ersten (1.) Dienstjahres pro rata an A. zurück zu erstatten. Erfolgt die Kündigung beispielsweise im sechsten (6.) Monat, so hat der Mitarbeitende CHF 17'000 an A. zurück zu erstatten. -6-