6.2 Im Gegenzug verpflichtet sich der Mitarbeitende, seine Arbeitsleistung in den zwei (2) Jahren nach abgeschlossener Weiterbildung ausschliesslich A. zur Verfügung zu stellen. Kündigt der Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis vor oder während dieser zwei (2) Jahre oder muss das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit durch A. aus durch den Mitarbeitenden zu vertretenden Gründen aufgelöst werden ("Kündigung"), verpflichtet sich der Mitarbeitende zur vollumfänglichen Rückzahlung der angefallenen Weiterbildungskosten. 6.3 Die Ziffern 6.1 und 6.2 sind wie folgt auszulegen: