6.1 A. beabsichtigt, den Mitarbeitenden während einer Dauer von zwei (2) Jahren nach erfolgtem Stellenantritt zum Produktionsassistenten weiter zu bilden. Die Weiterbildung erfolgt gestaffelt über zwei (2) Jahre und wird intern durchgeführt. Die Kosten der Weiterbildung ("Weiterbildungskosten") werden grundsätzlich vollumfänglich durch A. übernommen und betragen gesamthaft CHF 40'000. Im ersten (1.) Dienstjahr fallen Weiterbildungskosten in der Höhe von CHF 34'000 an, im zweiten (2.) Dienstjahr solche von CHF 6'000.