Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. [...] des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 23. Mai 2022) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] des Regionalen Betreibungsamtes Q. vom 23. Mai 2022 betrieb die Klägerin den Beklagten für den Betrag von Fr. 32'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 10. Mai 2022 sowie die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: