Die von der Klägerin verlangte Ersatzmassnahme mit Kappung des Wurzelwerks soll eine "nachhaltige Massnahme auf lange Sicht sein" (act. 7). Dass dem Beklagten im Vergleich eine derartige Verpflichtung auferlegt wurde, erscheint jedenfalls allein schon mit Blick auf die jährliche Kontrollpflicht sehr fraglich.