In Frage steht vorliegend nicht eine Ersatzmassnahme betreffend die jährliche Überprüfung, sondern betreffend die Instandstellung. Aus der Formulierung geht hervor, dass nicht jegliche Schäden zu einer Instandstellungsverpflichtung führen sollen, sondern nur solche, welche "durch das Wurzelwerk der Föhre" verursacht wurden und überdies eine Instandstellung "notwendig" erscheinen lassen. Dem Wortlaut des Vergleichs nach ist somit bloss von einer Föhre – und nicht etwa von mehreren Bäumen wie in der -9-