Der vorliegend einschlägige Passus des fraglichen Vergleichs lautet wie folgt (Beilage 1 zur Eingabe vom 8. Februar 2022): " 2. Der Beklagte verpflichtet sich die Garageneinfahrt jährlich durch einen neutralen Fachmann (Gärtnermeister) überprüfen zu lassen und bei allfälligen Schäden durch das Wurzelwerk der Föhre wenn notwendig auf seine Kosten Instand zu stellen."