b) Im Eventualantrag Ziff. 2 wird Bezug genommen auf das 'richterliche Ermessen'. Dieses hat nun per analogiam zu lit. a hievor ebenfalls auf die durch die echten Noven geschaffenen neuen Tatsachen gemäss den Erwägungen in vorliegender Eingabe hievor Bezug zu nehmen." 2.5. Am 14. April 2022 erstattete die Klägerin eine weitere Eingabe. 2.6. Mit Eingabe vom 21. April 2022 (Postaufgabe) beantragte der Beklagte weiterhin die vollumfängliche Abweisung der Begehren der Klägerin. 2.7. Am 27. April 2022 erstattete die Klägerin eine weitere Eingabe. 2.8. Mit Entscheid vom 17. Juni 2022 erkannte das Bezirksgerichtspräsidium Rheinfelden: