Dies entspreche ca. 2.13 Arbeitswochen (Klageantwort N. 20). Diese effektive Dauer – abweichende Behauptungen der Klägerin dazu liegen nicht vor – ist zwar nicht zu vernachlässigen, ist aber im sensiblen Bereich der Produktion von Pharmawirkstoffen auch ohne Weiteres mit einer Einarbeitung bzw. regelmässigen Schulung für Betriebszwecke zu vereinbaren.