Namentlich Vorgaben zu Mailsignaturen und Mailumleitungen sind typischerweise auf betriebsinterne Abläufe gerichtet, deren Kenntnisse keinen Nutzen für andere Arbeitsstellen, welche über die übliche Arbeitserfahrung, die mit jeder neuen Arbeitsstelle verbunden sind, hinausgehen. Mit der Beschwerde (S. 16) gesteht die Klägerin sodann ein, dass (wohl teilweise) auch Produktionsleiter, obwohl bei ihnen dieses Wissen bereits vorausgesetzt werde, zur Repetition und Einbringung von Fachwissen an diesen Schulungen teilnehmen und vom Schulungsleiter auf Neuerungen aufmerksam gemacht werden. Auch dies spricht dafür, dass es sich eher um arbeitsbedingte, als primär die Ausbildung der Teilnehmer