Um eine Berechtigung zu erhalten, nach den Normen der E. zu arbeiten, sei die Firma verpflichtet, die Mitarbeiter in regelmässigen Schulungen an die aktuellen Vorgaben heranzuführen (Klageantwort N. 25). Der eingereichte Bildungspass des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung vermöge keinen Beweis für eine fachspezifische, kostenund rückerstattungspflichtige Weiterbildung zu erbringen. So würden in diesem Pass Schulungen für eine interne Schweissbewilligung und für das Office-Programm Outlook bestätigt (Klageantwort N. 30).