Die weiteren Module beinhalteten mehrheitlich die Einführung in Grundoperationen, die ein Chemiker mit Universitätsabschluss ohne Weiteres beherrsche: [...]. Die Schulung der Arbeitsanweisungen sei ein Bestandteil des E.-Umfeldes (E. = [...]), in dem sich die Klägerin mit ihrem Geschäftsmodell bewege. Die E.-Richtlinien seien zentraler Bestandteil der Pharmaindustrie. Sie beschrieben Vorgaben zur Sicherstellung der Produktqualität von Arzneimitteln und Wirkstoffen. Um eine Berechtigung zu erhalten, nach den Normen der E. zu arbeiten, sei die Firma verpflichtet, die Mitarbeiter in regelmässigen Schulungen an die aktuellen Vorgaben heranzuführen (Klageantwort N. 25).