Zum einen habe der Beklagte als promovierter Chemiker über die für die Tätigkeit bei der Klägerin nötigen beruflichen Fähigkeiten bereits verfügt (vorherige Anstellung als Projektleiter in der Produkteentwicklung) und es seien daher verschiedene Module der Ausbildung nicht nötig gewesen (beispielsweise die "Grundoperationen Destillieren und Dosieren"). Zum andern würden alle in der Produktion angestellten Chemiker, unabhängig von der Berufserfahrung, dieselben Ausbildungsmodule absolvieren, insbesondere auch die Produktionsleiter. Daher könne es sich unmöglich um eine eigentliche Weiterbildung zum Produktionsassistenten handeln.