- Erfolgt die Kündigung im zweiten (2.) Dienstjahr, so hat der Mitarbeitende die vollen Weiterbildungskosten des ersten (1.) Dienstjahres zuzüglich der Weiterbildungskosten des zweiten (2.) Dienstjahres pro rata an A. zurück zu erstatten. Erfolgt die Kündigung beispielsweise im sechsten (6.) Monat des zweiten (2.) Dienstjahres, so hat der Mitarbeitende CHF 37'000 an A. zurück zu erstatten."