Demnach kann heute davon ausgegangen werden, dass sich die Beklagte wirtschaftlich wird erholen können. Für eine wirtschaftliche Erholung spricht auch, dass die Beklagte am 16. August 2022 für die Besorgung ihrer administrativen Belange (insbesondere das Bewirtschaften der Post, die Fristenkontrolle, den Zahlungsverkehr und die Büroarbeiten) die C. AG mandatiert hat (BB 17), weshalb zu erwarten ist, dass die Fakturierung und das Inkasso der Honorare sowie die Tilgung der Schulden der Beklagten künftig zeitgerecht erfolgen werden.