(GB S. Nr. zzz), welche im Zwischenabschluss per 31. Juli 2022 zu einem Wert von Fr. 290'000.00 bilanziert ist (BB 6) und für die bereits ein Kaufinteressent vorhanden ist (Beschwerde S. 6, Rz. 17), sowie mit der Rückzahlung des Darlehens von Fr. 639'431.55 (Stand am 31. Juli 2022, vgl. BB 6) durch die D. GmbH (Beschwerde S. 8, Rz. 25 f.), welche aus der Vermietung eines Gewerbehauses in T. ab Oktober 2022 regelmässige Mieteinnahmen von monatlich Fr. 13'330.00 erzielt (BB 16a - 16c), wird die Beklagte zusätzliche Liquidität erlangen. Demnach kann heute davon ausgegangen werden, dass sich die Beklagte wirtschaftlich wird erholen können.