Neu gehe sämtliche Post an die Treuhandunternehmung C. AG, welche die Büroarbeiten übernehme und insbesondere die Rechnungen im Auftrag der Beklagten bezahle, wobei sie Zugriff auf das Internetbanking der Beklagten habe. Schliesslich habe der einzige Mitarbeiter die Beklagte per Ende Juni 2022 verlassen, was auch dazu geführt habe, dass die Konkursforderung und das Konkursverfahren "vergessen" gegangen seien (Beschwerde S. 8, Rz. 28 und 30).