sern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten für Tochtergesellschaften und Dritte stellen sowie Wertschriften und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten. Nach Angaben der Beklagten waren organisatorische Mängel ursächlich für die Konkurseröffnung. Die Liquidität sei künftig gewährleistet. Neu gehe sämtliche Post an die Treuhandunternehmung C. AG, welche die Büroarbeiten übernehme und insbesondere die Rechnungen im Auftrag der Beklagten bezahle, wobei sie Zugriff auf das Internetbanking der Beklagten habe.