3. 3.1. Gegen diesen ihr am 10. August 2022 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 22. August 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3- " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts, vom 3. August 2022, im Verfahren SG.2022.58, mit welchem der Konkurs über die Beschwerdeführerin eröffnet wurde, sei aufzuheben und das Konkursbegehren sei abzuweisen. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin."