4.2. Die ausserordentlichen Kinderkosten haben die Parteien hälftig zu tragen. 5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt rückwirkend seit 1. Juli 2021 monatlich im Voraus, jeweils auf den ersten eines jeden Monats, Fr. 535.00 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.