Kinderunterhalt Fr. 1'343.50 [Fr. 602.50 {Fr. 512.50 direkt getragen + Fr. 90.00 bezahlter Kinderunterhaltsbeitrag} + Fr. 741.00 {Fr. 662.50 direkt getragen + Fr. 78.50 Kinderunterhalt}). Der Beklagte hat der Klägerin somit einen persönlichen Unterhalt von Fr. 190.00 zu bezahlen, womit beiden Parteien ein gleich hoher Überschuss verbleibt.